EU-Verordnung zu PFAS-Verbot in Feuerlösch-schäumen
Eine Zukunft ohne PFAS – Was bedeutet das für Feuerlöscher & Löschschäume?
Die Europäische Union hat im Oktober 2025 eine Verordnung beschlossen, die den Einsatz von PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Feuerlöschschäumen schrittweise einschränkt. PFAS gelten als langlebige, schwer abbaubare Stoffe, die Umwelt und Gesundheit belasten können. Ziel der Verordnung ist der langfristige Ausstieg aus PFAS-haltigen Löschmitteln.
Was ändert sich konkret?
Ab 23. Oktober 2026
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Verkaufsverbot für tragbare und fahrbare Feuerlöscher mit PFAS-haltigem Löschschaum
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Kennzeichnungspflicht für PFAS-haltige Löschschäume (> 1 mg/l PFAS)
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Strengere Vorgaben für den Umgang und die Verwendung von PFAS-haltigem Löschschaum
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Einsatz nur noch bei Flüssigkeitsbränden (Brandklasse B) erlaubt
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Verpflichtung zu Dokumentation, Sammlung von Rückständen und Maßnahmen zur Emissionsminderung
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Erstellung eines PFAS-Managementplans (regelmäßig zu aktualisieren)
Ab 23. Oktober 2030
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Grundsätzliches Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbot für PFAS-haltige Löschschäume (> 1 mg/l PFAS)
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Gilt auch für tragbare und fahrbare Feuerlöscher
Bis 31. Dezember 2030
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PFAS-haltiger Löschschaum in tragbaren Feuerlöschern darf nur noch bis Ende 2030 verwendet werden
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Danach müssen entsprechende Geräte außer Betrieb genommen, umgerüstet oder ersetzt werden
Was ist jetzt zu tun?
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Bestände prüfen: Gibt es PFAS-haltige Feuerlöscher oder Löschschäume im Einsatz?
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Umstellung planen: Rechtzeitig auf PFAS-freie Alternativen umsteigen
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Neuanschaffungen vermeiden: PFAS-haltige Löschmittel künftig nicht mehr beschaffen
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Beratung nutzen: Wir unterstützen Sie bei der Bestandsaufnahme, Planung der Umstellung und Auswahl geeigneter Alternativen
